Barrierefreiheit auf Webseiten ab 2025: Was das ist, für wen es gilt

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Barrierefreiheit auf Webseiten – das klingt für viele nach einem Spezialthema für Behörden oder große Unternehmen. Aber wusstest du, dass das Thema auch für Selbständige, Coaches, Kreative und kleine Unternehmen immer wichtiger wird? Und dass es ab Juni 2025 sogar gesetzliche Vorgaben gibt, die viele davon betreffen?

Grundlage dafür ist der sogenannte European Accessibility Act – eine EU-Richtlinie, die die digitale Teilhabe in ganz Europa stärken soll. In Deutschland wird dieser durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.

In diesem Artikel zeige ich dir, was genau sich hinter dem Begriff „Barrierefreiheit“ verbirgt – und warum es dabei um weit mehr geht als nur darum, bessere Farbkontraste zu schaffen. Du erfährst, für wen die gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit gelten, was es mit dem BFSG auf sich hat und warum du dich schon jetzt mit dem Thema beschäftigen solltest – auch dann, wenn du vielleicht (noch) nicht gesetzlich dazu verpflichtet bist.

Denn eine barrierefreie Website sorgt nicht nur für mehr Inklusion, sondern macht dein Angebot für alle leichter zugänglich – und das bedeutet: zufriedene Nutzer, bessere Sichtbarkeit und mehr Vertrauen in dein Business.

Was bedeutet Barrierefreiheit auf Webseiten überhaupt?

Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website so gestaltet ist, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, mit motorischen Einschränkungen oder mit Lernschwierigkeiten. Aber auch ältere Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen (z. B. gebrochenem Arm oder Sehschwäche nach einer Augen-OP) und Nutzer mit langsamer Internetverbindung profitieren davon.

Im digitalen Raum spricht man von digitaler Barrierefreiheit, wenn Inhalte und Funktionen ohne Einschränkungen zugänglich sind – sei es über Bildschirm, Tastatur, Screenreader oder andere Hilfsmittel.

Barrierefreiheit auf Webseiten betrifft dabei viele verschiedene Bereiche, zum Beispiel:

  • Texte: leicht verständlich, klar gegliedert und gut lesbar
  • Farben und Kontraste: ausreichend Unterschiede zwischen Schrift und Hintergrund
  • Navigation: klar strukturiert, mit Tastatur bedienbar
  • Bilder: mit Alternativtexten versehen, damit Screenreader sie vorlesen können
  • Formulare: sinnvoll beschriftet, verständlich aufgebaut
  • Bedienung: ohne Maus nutzbar, Fokusführung sichtbar

Ein barrierefreies Design bedeutet also nicht: „Alles wird langweilig und grau.“ Sondern: Inhalte werden für mehr Menschen zugänglich – ohne sie auszuschließen.

Viele dieser Aspekte gelten übrigens nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Wer schon einmal versucht hat, auf dem Handy mit Sonnenlicht auf dem Display eine Website zu lesen, weiß, wie wichtig gute Kontraste und klare Strukturen sein können. Oder wenn du unterwegs bist und kein stabiles Internet hast – auch dann sind schnelle, zugängliche Websites Gold wert.

Barrierefreiheit bedeutet also auch: bessere Usability für alle.

Was hat Barrierefreiheit mit deinem Business zu tun?

Vielleicht denkst du dir: „Ich bin doch gar keine Behörde. Wieso sollte ich meine Website barrierefrei machen?“ Eine berechtigte Frage – aber sie greift zu kurz.

Barrierefreiheit auf Webseiten ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung (für manche, dazu gleich mehr), sondern vor allem ein echter Wettbewerbsvorteil. Denn wenn deine Website barrierefrei ist, dann ist sie auch:

  • einfacher zu bedienen
  • verständlicher aufgebaut
  • schneller auffindbar in Suchmaschinen
  • vertrauenswürdiger für Besucher

Du erreichst mehr Menschen

In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung – dazu kommen viele Millionen ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen. Wenn deine Website nicht barrierefrei ist, schließt du potenziell einen großen Teil deiner Zielgruppe aus.

Und nicht nur das: Kleine Schriftgrößen oder schwache Kontraste können für uns alle ab einem gewissen Alter (40+) zur Herausforderung werden, wenn die Altersweitsichtigkeit kickt. 😉 Barrierefreiheit auf Webseiten bedeutet also auch: es  allen Besuchern leicht machen, deine Inhalte überhaupt wahrzunehmen.

Du punktest bei Google

Barrierefreie Websites sind gut strukturiert, haben klare Überschriften, aussagekräftige Alternativtexte und sind mobilfreundlich – alles Dinge, die auch für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) relevant sind. Mit anderen Worten: Barrierefreiheit verbessert deine Sichtbarkeit bei Google.

Du gewinnst Vertrauen

Eine barrierefreie Website zeigt, dass du dir Gedanken machst – über deine Nutzer, über Inklusion, über gute Nutzerführung. Das wirkt professionell und sympathisch. Es zeigt, dass du dein Angebot ernst nimmst und niemanden ausschließt. Gerade für Selbständige ist das ein wichtiges Signal.

Du bist für die Zukunft vorbereitet

Auch wenn du aktuell (noch) nicht verpflichtet bist: Das Thema wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Wer jetzt vorausschauend handelt, spart sich später teure Umbauten oder unangenehme Überraschungen.

Für wen ist Barrierefreiheit auf Webseiten verpflichtend?

Oft höre ich von Selbständigen: „Das betrifft mich doch gar nicht, oder?“ – Doch genau hier lohnt sich ein genauer Blick. Denn ab 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Und dieses Gesetz schreibt vor, dass viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen – darunter auch Websites und Online-Shops.

Wer genau ist betroffen?

  • Öffentliche Stellen: Diese sind schon seit Jahren verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
  • Unternehmen, Dienstleister und Online-Händler, die:
    • Produkte oder Dienstleistungen digital anbieten
    • mehr als zehn Beschäftigte haben oder
    • mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen

Ausgenommen sind demnach Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Auch reine B2B-Unternehmen sind von den Regelungen befreit, allerdings muss eindeutig erkennbar sein, dass sie sich nur an Unternehmen richten und nicht an VerbraucherInnen.

Aber heißt das, ich kann das Thema einfach ignorieren?

Nicht unbedingt. Auch wenn du formal nicht verpflichtet bist, lohnt es sich aus mehreren Gründen, dich trotzdem mit Barrierefreiheit auf Webseiten zu beschäftigen:

  • Du arbeitest für größere Kunden oder öffentliche Auftraggeber? Dann wird von dir erwartet, dass deine digitalen Angebote bestimmten Standards entsprechen.
  • Du möchtest für alle Nutzer zugänglich sein? Barrierefreiheit sorgt für bessere Nutzbarkeit – unabhängig von Alter, Einschränkungen oder Technik.
  • Du willst zukunftssicher aufgestellt sein? Anforderungen an Websites verändern sich laufend. Wenn du frühzeitig auf gute Struktur, Kontraste oder Tastaturbedienbarkeit achtest, musst du später nicht alles umbauen.
  • Du setzt auf ein professionelles Erscheinungsbild? Eine zugängliche Website ist ein starkes Zeichen für Qualität und Nutzerorientierung – das merken auch deine Kunden.

Kurz gesagt: Auch wenn du nicht gesetzlich verpflichtet bist – deine Nutzer profitieren, dein Image profitiert, und du positionierst dich mit Weitblick.

Warum du dich jetzt mit dem Thema beschäftigen solltest

Auch wenn du (noch) nicht verpflichtet bist, deine Website barrierefrei zu gestalten – es gibt viele gute Gründe, warum du dich trotzdem jetzt schon damit beschäftigen solltest.

1. Du sparst dir spätere aufwendige Nachbesserungen

Wenn du bei einem Website-Relaunch oder neuen Seiten von Anfang an auf Barrierefreiheit achtest, ist der Aufwand überschaubar. Wenn du aber erst später nachbessern musst, kann das teuer und nervenaufreibend werden – besonders, wenn es dann schnell gehen muss, weil z. B. ein Auftraggeber Anforderungen stellt.

2. Du profitierst von besserer Nutzerfreundlichkeit

Viele Kriterien für Barrierefreiheit verbessern ganz automatisch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit deiner Website – auch für Nutzer ohne Einschränkungen. Klare Texte, gute Kontraste, eine einfache Navigation, verständliche Formulare – all das hilft allen weiter.

3. Google liebt barrierefreie Websites

Was für Menschen zugänglich ist, ist oft auch besser für Suchmaschinen. Google achtet zunehmend auf die sogenannte „Page Experience“ – also darauf, wie gut Inhalte nutzbar sind. Wer auf sauberen HTML-Code, Alternativtexte, Mobilfreundlichkeit und klare Strukturen achtet, wird mit besserer Sichtbarkeit belohnt.

Barrierefreiheit ist also auch ein SEO-Faktor.

4. Du sendest ein starkes Signal

Eine barrierefreie Website zeigt: Du hast deine Zielgruppe im Blick. Du schließt niemanden aus, sondern willst, dass alle deine Inhalte problemlos nutzen können. Das stärkt das Vertrauen in deine Marke – gerade bei sensiblen Themen oder beratungsintensiven Angeboten.

5. Du positionierst dich zukunftssicher

Die Anforderungen an Websites verändern sich ständig – in rechtlicher, technischer und inhaltlicher Hinsicht. Wer Barrierefreiheit schon jetzt mitdenkt, ist für kommende Entwicklungen besser aufgestellt.

Bis wann muss Barrierefreiheit umgesetzt werden?

Der Stichtag für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen alle neu veröffentlichten Inhalte auf betroffenen Websites barrierefrei gestaltet sein.

Aber: Ganz so streng, wie es auf den ersten Blick klingt, ist es nicht.

Es gibt eine Übergangsregelung

Für Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis Mitte 2030. Das heißt: Bestehende Inhalte müssen nicht sofort, sondern erst innerhalb dieser Frist angepasst werden.

Dennoch gilt: Warte nicht zu lange.

Denn je nach Umfang deiner Website kann eine komplette Neugestaltung – vom ersten Konzept über die technische Umsetzung bis zur finalen Veröffentlichung – mehrere Monate dauern

Bedenke auch, dass wir WebdesignerInnen momentan alle Hände voll zu tun haben, die Websites unserer Kunden barrierefrei zu machen. Möglicherweise musst du längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Buche dir daher so früh wie möglich einen Termin für ein Erstgespräch, wenn du Unterstützung bei der barrierefreien Umgestaltung deiner Website benötigst.

Was passiert, wenn gegen die Vorgaben verstoßen wird?

Wer gegen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) verstößt, muss mit konkreten Konsequenzen rechnen. Das Ziel des Gesetzes ist nicht, kleine Unternehmen zu bestrafen – sondern die digitale Welt für alle zugänglich zu machen. Dennoch gibt es klare Regelungen für den Fall, dass die Anforderungen nicht eingehalten werden.

So läuft ein Verstoß ab:

  1. Zuerst wird informiert:
    Wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, dass ein digitales Angebot nicht barrierefrei ist, wird das betroffene Unternehmen offiziell informiert und erhält eine Frist zur Nachbesserung.
  2. Wenn nichts passiert:
    Wird innerhalb der gesetzten Frist keine Verbesserung vorgenommen, können Sanktionen verhängt werden.
  3. Mögliche Folgen:
    • Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro
    • In besonders schweren Fällen sogar die vorübergehende Untersagung der Geschäftstätigkeit

Das klingt drastisch – und zeigt, wie ernst das Thema genommen wird. Wer sich frühzeitig um Barrierefreiheit kümmert, ist auf der sicheren Seite – rechtlich, wirtschaftlich und menschlich.

Was dich im nächsten Teil der Serie erwartet

Du weißt jetzt, was Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, für wen sie relevant ist und warum du dich möglichst frühzeitig mit dem Thema beschäftigen solltest.

Im nächsten Teil der Blogserie schauen wir uns ganz konkret an, welche Anforderungen eine barrierefreie Website erfüllen muss. Ich erkläre dir, welche Kriterien wichtig sind, was es mit Kontrasten, Tastaturbedienbarkeit und Alternativtexten auf sich hat – und wie du auch ohne technisches Vorwissen verstehst, worauf es ankommt.

So kannst du besser einschätzen, was du selbst tun kannst – und wo du dir Unterstützung holen solltest.

Bleib also dran – es wird praktisch!

Fazit: Barrierefreiheit ist mehr als Pflicht – sie ist eine Chance

Barrierefreiheit auf Webseiten betrifft nicht nur Behörden oder große Unternehmen. Auch als Selbständige:r solltest du das Thema ernst nehmen – nicht nur, weil es gesetzlich relevant wird, sondern weil du damit deine Website für mehr Menschen zugänglich machst.

Du verbesserst die Nutzererfahrung, wirst besser gefunden, stärkst dein Markenbild – und zeigst Haltung. Ob du rechtlich verpflichtet bist oder nicht: Barrierefreiheit auf Webseiten ist ein Qualitätsmerkmal, mit dem du heute schon einen Unterschied machen kannst.

Nutze die Zeit bis 2025, um deine Website Schritt für Schritt barrierefrei(er) zu gestalten. So vermeidest du Stress, unnötige Kosten – und sendest ein starkes Zeichen: Alle sind willkommen.

FAQ – Häufige Fragen zur Barrierefreiheit auf Webseiten

Gilt die Barrierefreiheit auf Webseiten auch für Soloselbständige?

Formal sind Kleinstunternehmen laut BFSG von der Pflicht ausgenommen – aber das heißt nicht, dass du das Thema ignorieren solltest. Viele deiner Nutzer:innen profitieren von einer barrierefreien Website. Außerdem kann es sein, dass du indirekt betroffen bist – z. B. über Auftraggeber oder Schnittstellen zu öffentlichen Einrichtungen.

Ab wann muss meine Website barrierefrei sein?

Der Stichtag ist der 28. Juni 2025 – ab dann müssen neue Inhalte barrierefrei gestaltet werden (sofern du unter das Gesetz fällst). Für bestehende Inhalte gibt es eine Übergangsfrist bis Mitte 2030. Aber: Eine vollständige Umsetzung kann Zeit brauchen – fang also frühzeitig an.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?

Zunächst bekommst du eine Frist zur Nachbesserung. Reagierst du nicht, können Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro und in Extremfällen die Untersagung der Geschäftstätigkeit folgen.

Muss ich jetzt meine komplette Website umbauen?

Nicht unbedingt. Es geht nicht darum, alles sofort perfekt umzusetzen. Viele Dinge kannst du nach und nach verbessern – zum Beispiel Schriftgrößen, Kontraste oder Alternativtexte. Im nächsten Teil der Serie zeige ich dir, welche Punkte besonders wichtig sind.

Quellen

Aktion Mensch. (o. J.). Barrierefreie Website – gesetzliche Pflichten nach dem BFSG. Abgerufen am 18. April 2025 von https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten

bfsg-gesetz.de. (o. J.). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einfach erklärt. Abgerufen am 18. April 2025 von https://bfsg-gesetz.de/

IT-Recht Kanzlei. (2023). FAQ: Barrierefreiheit im Online-Handel – Pflichten nach dem BFSG. Abgerufen am 18. April 2025 von https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-barrierefreiheit-online-shops-bfsg.html

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). (2023). Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Umsetzung des European Accessibility Act in Deutschland. Abgerufen am 18. April 2025 von https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html 

Bundesrepublik Deutschland. (2021). Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (BFSG). BGBl. I S. 2746. Abgerufen von https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/

Europäische Union. (2019). Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Amtsblatt der Europäischen Union, L 151/70. Abgerufen von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882

W3C – World Wide Web Consortium. (2018). Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Abgerufen von https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/

Bundesrepublik Deutschland. (2011). Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). BGBl. I S. 1843. Abgerufen von https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/ 

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